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   LG Hamburg, 13.06.2019 - 617 KLs 35/18 jug   

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LG Hamburg, 13.06.2019 - 617 KLs 35/18 jug (https://dejure.org/2019,55438)
LG Hamburg, Entscheidung vom 13.06.2019 - 617 KLs 35/18 jug (https://dejure.org/2019,55438)
LG Hamburg, Entscheidung vom 13. Juni 2019 - 617 KLs 35/18 jug (https://dejure.org/2019,55438)
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  • BGH, 10.01.2019 - 5 StR 648/18

    Besorgnis der Befangenheit aufgrund von Gesprächen außerhalb der Hauptverhandlung

    Auszug aus LG Hamburg, 13.06.2019 - 617 KLs 35/18
    Dies ist der Fall, wenn der Ablehnende bei verständiger Würdigung des Sachverhalts Grund zu der Annahme hat, der abgelehnte Richter nehme eine innere Haltung ein, die dessen Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflusst (st. Rspr., siehe u.a. BGH, Beschluss vom 10.01.2019 - 5 StR 648/18).

    Zwar ist bei Gesprächen mit einzelnen Verfahrensbeteiligten außerhalb der Hauptverhandlung Zurückhaltung geboten, um jeden Anschein der Parteilichkeit zu vermeiden (vgl. BGH, Beschluss vom 10.01.2019 - 5 StR 648/18).

  • BVerfG, 16.02.1995 - 2 BvR 1852/94

    Limbach

    Auszug aus LG Hamburg, 13.06.2019 - 617 KLs 35/18
    Ausreichend aber erforderlich ist es, dass aus der Sicht eines vernünftigen Betroffenen bei der gebotenen Gesamtschau aller Umstände begründete Anhaltspunkte Anlass bieten, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (BVerfG, Beschluss vom 16.02.1995 - 2 BvR 1852/94, BVerfGE 92, 138, NJW 1995, 1277 m. w. N.; OLG Hamburg, Beschluss vom 30.06.2017 - 3 U 130/16).
  • OLG Hamburg, 30.06.2017 - 3 U 130/16

    Richterablehnung wegen Verstoßes gegen die Wartepflicht: Unaufschiebbarkeit der

    Auszug aus LG Hamburg, 13.06.2019 - 617 KLs 35/18
    Ausreichend aber erforderlich ist es, dass aus der Sicht eines vernünftigen Betroffenen bei der gebotenen Gesamtschau aller Umstände begründete Anhaltspunkte Anlass bieten, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (BVerfG, Beschluss vom 16.02.1995 - 2 BvR 1852/94, BVerfGE 92, 138, NJW 1995, 1277 m. w. N.; OLG Hamburg, Beschluss vom 30.06.2017 - 3 U 130/16).
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